Nachbarn stöhnen: Wenn die Lust zur Last wird!
Eigentlich willst Du nur schlafen, denn am nächsten Morgen musst Du früh raus und Deine Nachbarn genießen genau jetzt den Sex ihres Lebens. Sie sind laut, Du hast das Gefühl, sie liegen neben Dir und an Schlaf ist nicht zu denken. Aber wie reagierst Du auf eine solche Situation am besten? Klingeln und Beschwerde einlegen? Wer stört die Nachbarn schon gern beim Sex? Das Ordnungsamt anrufen? Für den nachbarschaftlichen Frieden auch keine optimale Idee. Wir verraten Dir, ob Sexgeräusche juristisch als Lärmbelästigung gelten und geben Dir Tipps, um das Problem souverän zu lösen.
Sex kann Lärmbelästigung sein – meist aber ungewollt
Viele von Euch werden es kennen, wenn der Sex so gut ist, dass man alles um sich herum vergisst und die Lust dominiert. Wer denkt da schon darüber nach, dass die Nachbarn etwas mitbekommen könnten und dass sich andere möglicherweise sogar belästigt fühlen? Böse Absicht steckt in den seltensten Fällen dahinter und in Mietshäusern ist es grundsätzlich auch normal, dass Du hin und wieder Deine Nachbarn stöhnen hörst. Je älter das Haus und je dünner die Wände, desto lauter dringen Sexgeräusche auch von außen in Deine Wohnung.
Passiert es nur selten, ist nur kurzfristig laut und beeinträchtigt Dich nicht wirklich, ist Sex der Nachbarn eigentlich kaum ein Problem. Wenn Du aber regelmäßig um den Schlaf gebracht wirst und Deine Nachbarn grundsätzlich mitten in der Nacht Sex haben, liegt eine Form der Lärmbelästigung vor. Das gilt immer dann, wenn andere Mieter in ihrer Ruhe beeinträchtigt werden und wenn die Belästigung innerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten, also nach 22 Uhr am Abend, stattfindet. Zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends dürfen die Nachbarn stöhnen, ohne dass ihnen Ärger droht.
Beschwert sich eine andere Person bei der Hausverwaltung, kann es zur Abmahnung durch den Vermieter oder die Vermieterin kommen. Mieter:innen, die von der Lärmbelästigung betroffen sind, können Anspruch auf eine Mietminderung wegen Mietmangels haben, was der oder die Vermieter:in natürlich vermeiden möchte. Die Fronten verhärten sich allerdings schnell, wenn nicht zuvor ein friedliches Gespräch gesucht wird. Theoretisch ist es sogar möglich, das Ordnungsamt einzuschalten, dann droht bei lauten Sexgeräuschen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.
Fakten, Fragen und Tipps, wenn die Nachbarn zu laut stöhnen
#1: Gespräche sind besser als Beschwerden
Eine Beschwerde gegen Nachbarn einzureichen, ist immer ein zweischneidiges Schwert. Einerseits ist es Dein gutes Recht, andererseits kann die Nachbarschaft darunter leiden. Im ersten Schritt wäre es daher sinnvoller, wenn Du zunächst ein Gespräch mit Deinen stöhnenden Nachbarn führst. Vielleicht ist es ihnen nicht klar, dass sie mit ihren sexuellen Aktivitäten nicht nur sich selbst beglücken, sondern auch die Nachbarn unterhalten. Das Thema ist sicherlich nicht ganz einfach anzusprechen, aber unter erwachsenen Menschen kann ein diskreter Hinweis manchmal Wunder wirken.
#2: Zimmerlautstärke ist in der Ruhezeit angesagt
Mittagsruhe gilt nicht mehr in jedem Mietshaus, denn die gesetzliche Ruhezeit zwischen 13:00 und 15:00 Uhr wurde abgeschafft. Informiere Dich daher in Deinem Mietvertrag, was bei Euch im Haus gilt. Zwischen 22:00 und 06:00 Uhr sowie an Sonntagen und Feiertagen gilt generelle Ruhezeit, hier ist Sexualität zwar erlaubt, die Lautstärke sollte jedoch Zimmerlautstärke nicht überschreiten. Wird es zu laut, kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit, aber auch um einen Verstoß gegen die Hausordnung handeln.
#3: Die Hausverwaltung darf laute Mieter abmahnen
Wenn die Nachbarn stöhnen und sich nicht für das Ruhebedürfnis ihrer Mitmenschen interessieren, darf der Vermieter oder die Vermieterin eine Abmahnung ausstellen, die bei weiteren Zuwiderhandlungen die Basis für die Kündigung darstellt. Auch hier nochmal der Hinweis darauf, dass Gespräche oft mehr bringen als eine direkte Beschwerde. Die eigene Lautstärke beim Sex wird sehr oft unterschätzt.
#4: Sexgeräusche drosseln ist möglich
Vielleicht bist Du nicht vom Lärm Deiner Nachbarn betroffen, sondern bist selbst die Person, die eine Beschwerde der anderen vorliegen hat. In diesem Fall hilft es, die Sexgeräusche aktiv zu drosseln. Eine dicke Decke über Dir und Deinem Schatz, der Biss ins Kissen oder auch eine Hand vorm Mund kann manchmal schon ausreichend sein, damit nicht jeder mitbekommt, wie groß Euer Vergnügen gerade ist.
#5: Lärm muss nicht hingenommen werden
Natürlich gönnst Du Deinen Nachbarn ihr Sexleben. Viele betroffene Personen beschweren sich nicht, weil es sich um ein heikles Thema handelt. Wenn Du jedoch spürst, dass Du darunter leidest, hast Du das gute Recht zu handeln und Dir zu helfen.
Sexualität im Mietshaus ist häufiger ein Thema, als Du vielleicht denkst. Es ist normal, dass Du in einer Wohnung mehr vom Leben der anderen mitbekommst als Dir recht ist. In gewisser Weise musst Du damit umgehen können, doch wenn die Grenzen überschritten werden, bist Du nicht verpflichtet, zugunsten der friedvollen Nachbarschaft alles hinzunehmen, was Dich wirklich belastet. Such am besten zunächst ein klärendes Gespräch und versucht die Situation friedlich zu lösen, Deinen Nachbar:innen wird das ganze ziemlich sicher genauso unangenehm sein wie Dir.